
US-amerikanischer CLOUD Act
Das US-amerikanisches Gesetz CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) verpflichtet, amerikanische Internet-Firmen und IT-Dienstleister, US Behörden Zugriff auf gespeicherte Inhalte zu gewährleisten, selbst wenn die Speicherung nicht in den USA erfolgt.
Nach dem Gesetzt kann es den amerikanischen Firmen und Dienstleistern verboten werden, ihre Kunden über eine solche heimliche Abfrage von Daten zu informieren.
Das Gesetz wurde am 23. März 2018 unterzeichnet.
Da US Unternehmen, als erstes der US Gesetzgebung unterliegen, geraten diese unausweichlich in einen Konflikt mit dem Artikel 48 der europäischen DSVGO.
Wir empfehlen Ihnen: Verlassen Sie sich auf einen rein deutschen Anbieter ohne jede Präsenz in den USA, mit datenschutzkonformen und hochsicheren Rechenzentren in Deutschland.